Allgemeine Geschäftsbedingungen Print- und Online-Werbung

1. Werbeauftrag 

1.1 "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten (Print und Internet) zum Zwecke der Verbreitung. 
1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von dorfmagazin.de (auch im Folgenden Vertreten durch 3r-Werbung, Dirk Dreier, Flurstraße 6, 32758 Detmold), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 
2. Werbemittel 
Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, oder bewegten Bildern (u. a. Banner),
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). 
3. Vertragsschluss 
3.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 
3.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. dorfmagazin.de ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. 
3.3 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-Werbung) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder einer durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. 
4. Abwicklungsfrist 
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. 
5. Auftragserweiterung 
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 
6. Nachlasserstattung 
6.1 Wird ein Auftrag aus bestimmten Umständen nicht erfüllt, welche dorfmagazin.de nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dorfmagazin.de zu erstatten. 
7. Datenanlieferung 
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von dorfmagazin.de entsprechende Werbemittel bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin zu übermitteln. 
7.2 Die Pflicht von dorfmagazin.de zur Aufbewahrung des Werbemittels endet nach seiner letztmaligen Verbreitung. 
7.3 Kosten für dorfmagazin.de für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 
9. Ablehnungsbefugnis 
9.1 dorfmagazin.de behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für dorfmagazin.de wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
9.2 Insbesondere kann dorfmagazin.de ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 
10. Rechtegewährleistung 
10.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt dorfmagazin.de und dessen verantwortlichen Betreiber im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird dorfmagazin.de und dessen verantwortlicher Betreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dorfmagazin.de und dessen Betreiber nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 
10.2 Der Auftraggeber überträgt dorfmagazin.de sämtliche für die Nutzung der Werbung im Printprodukt und in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Print- und Online-Medien. 
11. Gewährleistung von dorfmagazin.de
11.1 dorfmagazin.de gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers.
- technischen Problemen im Bereich Druck.
11.2 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. 
11.3 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
12. Leistungsstörungen 
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, welche dorfmagazin.de nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern, Druckern etc.), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von dorfmagazin.de bestehen. 
13. Haftung 
13.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von dorfmagazin.de, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz/die Erstattung des jeweiligen, dem Auftrag bezogenen - Werbewertes. 
13.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 
14. Preisliste 
14.1 Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung kommunizierte Preisliste. Die Preise in dieser Liste verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von dorfmagazin.de bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von dorfmagazin.de mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. 
14.2 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von dorfmagazin.de zu halten. 
15. Zahlungsverzug 
15.1 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragserteilung und -bestätigung. Die Rechnung ist sofort, spätestens nach Veröffentlichung der in auftrag gegebenen Werbung,  zur Zahlung fällig.
15.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem derzeit gültigen Basiszinssatz und Einziehungskosten berechnet. Pro Mahnung wird eine Gebühr von 5 EUR erhoben. dorfmagazin.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. 
15.3 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen dorfmagazin.de auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 
16. Stornierung/Kündigung
16.1 Werbeaufträge können bis zu 4 Wochen vor Schaltung kostenfrei storniert werden. Die Stornierung bzw. Kündigung bedarf der Schriftform.
16.2 Nach Ablauf der in Ziffer 16.1 bestimmten Frist besteht kein weiteres Stornierungs- bzw. Kündigungsrecht des Kunden.
17. Datenschutz 
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Daten der Nutzer werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies die Datenschutzbedingungen gestatten oder der Nutzer hierin einwilligt.
19. Änderung der Geschäftsbedingungen
dorfmagazin.de behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Über die Änderungen wird dorfmagazin.de auf seiner Plattform informieren. Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die Änderungen der AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er Angebote von dorfmagazin.de nach Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB weiterhin nutzt oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.
20. Erfüllungsort/Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist 32758 Detmold. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Detmold. Soweit Ansprüche von dorfmagazin.de nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Detmold vereinbart, wenn der Vertrag 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Redaktionseinsendungen


A. Rechtegewährleistung 

A.1 Der Einsender gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte besitzt. Der Einsender stellt dorfmagazin.de und dessen verantwortlichen Betreiber im Rahmen der Veröffentlichung von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen und persönlicher Rechte entstehen können. Ferner wird dorfmagazin.de und dessen verantwortlicher Betreiber von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Einsender ist verpflichtet, dorfmagazin.de und dessen Betreiber nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. 
A.2 Der Einsender überträgt dorfmagazin.de sämtliche, für die Nutzung der zugesandten Inhalte in Printprodukten und in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Dauer der Veröffentlichung notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Veröffentlichung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Print- und der Online-Medien. 
B. Datenanlieferung 

B.1 Die Einsendung der Daten erfolgt ausschließlich digital.

B.2 dorfmagazin.de unterwirft sich keiner Aufbewahrungspflicht der zur übertragenen Daten. 

C. Ablehnungsbefugnis 

C.1 dorfmagazin.de behält sich vor, Beiträge - auch einzelne Teile im Rahmen eine Einsendung/eines Beitrags - abzulehnen bzw. zu sperren. Dies gilt ohne jede Begründung. Ein Ablehnen kann z.B. einem gesetzlichem Grund, aber auch einem